Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Thekenfabrik GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Thekenfabrik
Stand: 01.01.2020

  1. Geltungsbereich
    Für Thekenfabrik gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

  2. Angebote
    Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Thekenfabrik schriftlich bestätigt worden sind.

  3. Leistungen
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern,  bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Thekenfabrik.

  4. Preise
    Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart ist gilt:
    • Der Mindesteinsatz des Personals beträgt 5 Stunden pro Tag. Das Personal wird grundsätzlich mindestens eine Stunde vor der Bareröffnung eingeplant.
    • Bei einem Cocktailkurs werden mind. 10 Teilnehmer abgerechtet
    • Die Pauschale für ein Cocktail Catering beträgt 100 Cocktails
    • Die Mindestmengen gelten ausschließlich für Nürnberg inkl. 20 km Umgebung.
  5. Stornierung
    Eine kostenlose Stornierung nach Auftragserteilung ist bis 10 Tage vor Veranstaltung möglich. Bei späterer Stornierung fallen folgende Stornokosten an: > 5 Tage = 50%, < 2 Tage = 80% des Mindestumsatzes.

  6. Zahlung und Verzug
    Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung netto Kasse fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Thekenfabrik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.

  7. Auf- und Abbau, Abholung
    a. Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung, spätestens 2 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Aufbau zu besonderen Aufbauzeiten, die eine zusätzliche Anfahrt erfordert werden ggf. zusätzlich berechnet. Der Aufbau im Freien ist nur bei zumutbaren Temperaturen und Wetterbedingungen möglich. Der Auftraggeber stellt eine Überdachung bzw. Sonnenschutz zur Verfügung und sorgt für einen ebenen festen Untergrund. Alle Wege müssen frei sein. Alle Preise für den Aufbau gelten ebenerdig bzw. kann auf Rollen/ Rollwagen erfolgen. Höhere Stockwerke, Hindernisse, Treppen, weicher Untergrund (z. B. Wiese) u. ä. müssen vorher angekündigt werden und können je nach Mehraufwand zusätzlich berechnet werden.
    b. Der Abbau bzw. die Abholung vom Equipment kann sogleich am Ende des Events, am nächsten Tag  oder bis zu drei Tage nach Vereinbarung erfolgen. Der Zugang zu unserem Equipment muss frei sein.

  8. Getränkelieferung
    Gilt nur bei Getränkelieferung: Die Getränke aus unserem Standardsortiment werden nach Verbrauch berechnet. Wir nehmen nur verschlossene einzelne Flaschen wieder zurück, jedoch keine Getränke außerhalb unseres Standardsortimentes. Nicht zurückgegebenes Leergut wird in Rechnung gestellt.

  9. Mietobjekte
    Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Mietobjekte nach der Veranstaltungsende sortiert bereitgestellt werden. Ist dies nicht der Fall, stellen wir den benötigten, anteiligen Personalaufwand in Rechnung. Die Leiheinheit bei Mietobjekten entspricht einem Tag soweit es nicht anders vereinbart wurde. Die Abholung/Lieferung der Ware am Vortag des Events ist möglich und kostenlos.

  10. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
    Fehlende bzw. beschädigte Gegenstände aus der Vermietung werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei den Gläsern/ Geschirr ist der Bruch bis 2 % inklusive. Dies gilt genauso für die Beschädigung / das Fehlen am Equipment/ Ausstattung/ Materials im All-inkl. Service, die in der Zeit zwischen der Anlieferung und Abholung beim Kunden geschehen ist und nicht durch das Personal zu verschulden war.

  11. Haftungsausschluss
    1. Thekenfabrik haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
    2. Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.
    3. Thekenfabrik ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.
    4. Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z.B. Künstler, DJ) übernimmt Thekenfabrik keinerlei Haftung.
  12. Parkplatz und Zugangsberechtigungen.
    Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist.

  13. Müllentsorgung
    Die Müllentsorgung ist von Thekenfabrik gewährleistet.

  14. Referenzfotos & Logos
    Die am Veranstaltungsort gemachte Fotos bleiben im Eigentum von Thekenfabrik. Die Verwendung / Veröffentlichung des Fotomaterials am Standort des Kunden sowie Firmenlogo bedarf einer separaten Genehmigung seitens des Kunden.

  15. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Neumarkt.